Zu einem Zeitpunkt, indem das Bundesverfassungsgericht mehr denn je im Focus des öffentlichen Interesses steht, besuchten ausgewählte Oberstufenschüler aus PoWi-Grund- und Leistungskursen die höchste juristische Instanz des Staates, deren Aufgabe es ist, einerseits dafür zu sorgen, dass alle deutschen Gesetze konform mit der Verfassung, dem Grundgesetz, sind (Normenkontollverfahren), andererseits ist das Gerichts dafür zuständig, über individuelle Grundrechtsverletzungen zu verhandeln. Das Verfassungsgericht besuchen zu können ist außergewöhnlich, da Gruppen nur in sehr besonderen Fällen eingeladen werden.

Wird das BVerG im Allgemeinen nur am Rande als politische Institution wahrgenommen, so sind die Fälle, die die Senate zurzeit bearbeiten von enormer politischer Relevanz; primär zu nennen wären dabei die „Homo-Ehe“, das Ehegattensplitting. Der politisch sensibelste Fall ist sicherlich in der anstehenden Entscheidung zu über die umstrittene Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) zu sehen. Im Kern geht es darum, ob die EZB weiterhin Anleihenkäufe tätigen darf, um so hoch defizitäre Euro-Staaten zu stützen. Ein Urteil gibt es wohl erst im Herbst. Darüber hinaus geht es weiterhin darum, ob das BVerG seine eigenen Kompetenzen überschreitet. Im Jargon des Verfassungsrechts spricht man von Ultra Vires - jenseits der Befugnis.
Von politischer Brisanz ist ferner, ob innerhalb unseres Verfassungsgefüges die Verschränkung der Gewalten einem Veränderungsprozess unterliegt. So wird das Bundesverfassungsgericht von der Öffentlichkeit teilweise als eine Gewalt wahrgenommen, die in die exekutiven Belange eingreift. Ein Grund hierfür ist sicherlich auch die Person des in den Medien sehr präsenten Verfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle. Diese und weitere Diskussionspunkte brachten wir mit nach Karlsruhe.
Unsere Gesprächspartnerin war Frau Staatsanwältin Kühl, eine von fünf wissenschaftlichen Mitarbeitern, die direkt dem Verfassungsgerichtspräsidenten zuarbeiten. Wir wurden also sehr kompetent betreut.
Um uns atmosphärisch auf die Situation einzustellen, besichtigten wir zunächst den Verhandlungssaal des Gerichts und wurden dabei in die Abläufe der mündlichen Verhandlungen und der Urteilsverkündungen eingeführt.
Die Delegation der Dreieichschule auf der Richterbank im BVerG
Überrascht waren wir von den sehr strikten Regularien die vorgegeben sind. Zwei sehr unterschiedliche Punkte mögen dies verdeutlichen: Das Fernsehen darf zwar die Urteilsverkündung live übertragen, nicht aber die Begründung des Urteils – oder die Sitzordnung der Richter in der Verhandlung, die sich strikt an das Senioritätsprinzip hält, Ausnahmen gelten nur für den Vorsitzenden des Senats und für den Berichterstatter.
Ein kurzer Aufenthalt im „Ankleidezimmer“ der Verfassungsrichter mit Inaugenscheinnahme der roten Roben rundete die kurze Führung durch das Gerichtsgebäude ab.
"Ankleidezimmer" des Gerichts
Der Schwerpunkt des Besuches bildete eine Diskussions-und Fragerunde mit der Mitarbeiterin des Gerichtspräsidenten Frau Kühl. Dabei nahmen die Diskussionspunkte zu ESM, Fiskalpakt und die Rolle der EZB einen breiten Raum ein. Weiterhin wurde der „Fall Mollath“ angesprochen. Frau Kühl zeichnete kurz auf, wie der Fall sich ganz allgemein aus juristischer Sicht darstellt, wobei deutlich wurde, dass die Medien diese Aspekte häufig vernachlässigen.
Den Abschluss der Gesprächsrunde machten Betrachtungen zur Rolle der Verfassungsrichter, den Voraussetzungen für dieses Amt und zum Wahlmodus.
