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Einführung |
Menschenwürde und Menschenrechte. Was versteht man unter diesen Begriffen? Wer besitzt sie, wann besitzt er sie und inwieweit sind sie schützenswert? Mit diesem Thema befassten sich Herr Trier und eine Gruppe aus 20 Schülern unter Leitung von Professorin Ruth Zimmerling aus Mainz und dem Titel „hard cases, tragic choices und billige Antworten“. |
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Das Seminar |
Hierbei wurde zunächst auf die Rechtsgrundlage der Menschenwürde und den damit verbundenen Menschenrechten, also das Deutsche Grundgesetz, eingegangen. Zusätzlich dazu wurde auch das EU-Recht thematisiert, welches sich ebenfalls an die Menschenwürde als Grundsatz gebunden hat.
Darüber hinaus wurde von Frau Zimmerling die Begründung der Menschenwürde nach kantischen und religiösen Grundlagen, sowie die verfassungsrechtliche Konkretisierung in unserem Staat erläutert.
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Resümee |
Abschließend wurden dann Kontroversen rund um den Begriff Menschenwürde geführt. Diese bezogen sich hauptsächlich auf den Wert der Menschenwürde gegenüber anderen Rechten und den damit auftretenden Wertekollisionen.
Als Beispiele für solche Wertekollisionen („hard cases“) wurden unter anderem das Luftsicherheitsgesetz und der Embryonenschutz aufgeführt.
Alles in allem kann man von einem gelungenen Projekt reden, da es den Schülern ermöglicht wurde, viele Informationen mithilfe eines Experten dieses Fachgebiets zu erhalten. Eine genauere Vorbereitung der Schüler zu dieser Thematik hätte die Intensität der Diskussion sicher noch verstärken können, was aber in zukünftigen Seminaren sicher noch umgesetzt werden kann. Dieses Seminar stellt ja nur den Anfang einer Reihe von Veranstaltungen, die sich an besonders interessierte und begabte PoWi-Schüler richtet, dar. Professorin Zimmerling hatte auf jeden Fall großen Spaß daran, mit den Schülern zu arbeiten und spendete sogar ihr Honorar der PoWi-Fachschaft!
gez. Nils Heller
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Webteam, 06.06.12 |
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